Der
Begriff Zahlung umfasst sämtliche Zahlungen des Bauherrn
die entweder geleistet worden sind oder aber über einen
Zahlungsausweis zur Leistung abgerufen werden. Geleistete
Zahlungen werden definitiv imputiert, noch nicht geleistete
sind noch offen. Offene Zahlungsausweise können noch
verändert werden.
Eine
Zahlung kann nur vorgenommen werden wenn ein Vertrag vorhanden
ist, so wie ein Vertrag nur erstellt werden kann wenn eine
EKG - Position im Kostenvoranschlag übernommen wird.
Die
Zahlung wird auf Grund einer Leistung pro EKG - Position
und in einer bestimmten Zahlungsart vorgenommen. Zahlungsarten
sind: Rechnung (Faktura), Akonto, Regie, Teuerung, Spezialabzug,
Schlussrechnung. Die so vorgenommene Zahlung wird sofort in
den Kontrollausgaben verbucht, ab sie nun imputiert ist oder
nicht.
Das
Imputieren einer Zahlung ist eine Sicherheitsmassnahme.
Der imputierte Zahlungsausweis ist definitiv verbucht und
kann nicht mehr verändert werden, es sei denn er werde
entimputiert. Wird der Zahlungsausweis in diesem Falle gelöscht
so ist die Nummer verloren.
|